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Oberster US-Gerichtshof erlaubt Internet-Zensur

27. Juni 2024
von Thomas Oysmüller

Schwerer Rückschlag für Anti-Zensur-Bürgerrechtler: Der Supreme Court urteile für die Biden-Administration, in der Frage, ob die Regierung gemeinsam mit Big Tech Meinungen zensieren darf.

Eine heftige Niederlage für das bürgerliche Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit in den sozialen Medien. Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA, hat in einem wichtigen Fall von Zensur in den sozialen Medien für die Biden-Administration gestimmt. Damit kann die Regierung künftig leichter mit Big Tech zusammenarbeiten, um zu zensieren.

Schwarzer Tag für Meinungsfreiheit

In der Klage ging es um einen juristischen Versuch, die Zensurmaßnahmen der Biden-Regierung in den sozialen Medien zu stoppen. Dieser Versuch wurde vom Gerichtshof aber beiseite gewischt. Geklagt hatten zwei Bundesstaaten und fünf Privatkläger.

Doch mit 6:3 Stimmen entschied das Gericht am Mittwoch, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass sie durch die Bemühungen der Regierung, Unternehmen wie Facebook dazu zu bringen, Covid-Skeptiker zu unterdrücken, persönlich geschädigt worden sein. Dass die Regierung dies getan habe, hätten die Kläger nicht ausreichend nachweisen können. Mit dieser Entscheidung werden die Feststellungen zweier untergeordneter Gerichte aufgehoben, wonach diese Maßnahmen gegen die Rechte des Ersten Verfassungszusatzes – der die Meinungsfreiheit sichert – verstoßen.

„Wir beginnen – und enden – mit der Klagebefugnis“, schrieb Richterin Amy Coney Barrett für die sechs Richter, zu der die drei liberalen Richter des Gerichts und drei konservative Vertreter der Mitte gehören. Auch wenn technisch gesehen nur für eine einstweilige Verfügung gilt, ist die Entscheidung doch weitreichend. In der Frage um Zensur im Netz bleibt nur noch eine Klage übrig.

Diese betrifft den Fall „Berenson gegen Biden“. Alex Berenson, Ex-New York Times Journalist, hatte gegen Beamte des Weißen Hauses und von Mitarbeiter von Pfizer geklagt. Grund: Ihre „Verschwörung“, so Berenson, ihn 2021 von Twitter zu sperren. Trotz des jüngsten Urteils des Obersten Gerichtshofes hofft Berenson weiterhin auf einen Erfolg seiner Klage.

Denn über die zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Fragen hat das Gericht nicht geurteilt. Er glaubt auch, dass er bessere Beweise vorlegen wird können.

Andere Bürgerrechtler sehen das Urteil weitaus dramatischer. John Vecchione, Senior Litigation Counsel bei NCLA, reagierte auf das Urteil und erklärte gegenüber Reclaim The Net: „Die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs hat das Recht der Amerikaner auf freie Meinungsäußerung im Internet für ungeschützt erklärt. Die Regierung kann Dritte unter Druck setzen, um Sie zum Schweigen zu bringen, aber der Oberste Gerichtshof wird nicht feststellen, dass Sie das Recht haben, sich darüber zu beschweren, es sei denn, sie nennen Sie beim Namen. Dies ist ein schlechter Tag für den ersten Verfassungszusatz.“

Dr. Jayanta Bhattacharya, Professor an der Stanford University und prominenter Covid-Kritiker, brachte den Ernst der Lage noch deutlicher zum Ausdruck und kritisierte die regulatorischen Maßnahmen der Regierung Biden während der COVID-19-Pandemie. Dr. Bhattacharya argumentierte, dass diese Maßnahmen zu einer „irrationalen Politik“ führten, und merkte an: „Freie Meinungsäußerung ist für die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und eine gute Gesundheit unerlässlich.“ Er forderte Maßnahmen des Kongresses und eine öffentliche Bewegung zur Wiederherstellung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Amerika.

Es handle sich beim Urteil um einen ein Rückschlag für die Bemühungen vieler, die argumentieren, dass die Regierung zusammen mit Bundesbehörden soziale Medienplattformen dazu drängt, Stimmen zu unterdrücken, indem sie deren Inhalte als Fehlinformationen abstempeln.

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Quellen & Links

Bild „The Biden Plan to Combat Covid 19 ( https://www.flickr.com/photos/183493676@N07/50523746136 )– Wilmington, DE – October 23, 2020“ by Biden For President ( https://www.flickr.com/photos/183493676@N07 )
is licensed under CC BY-NC-SA 2.0. ( https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/?ref=openverse )

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