In NRW verbietet das Justizneutralitätsgesetz ehrenamtlichen Richter*innen das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke im Gerichtssaal. Unsere Klägerin, eine Pädagogin, trägt als Muslima Kopftuch. Das Amtsgericht Dortmund schloss sie daher vom Amt als Jugendschöffin aus.