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2024-08-08 07:47:58

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Apollo-News

Von Redaktion
07.08.2024

Verfassungsschutz

Verbot von Compact-Ersatzmagazin „Näncy“ in Prüfung


Auf dem Titelbild des neuen Magazins Näncy ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser abgebildet

Nur eine Woche nach dem Verbot des Compact-Magazins erschien eine neue Publikation namens „Näncy“. Nun steht das mögliche Ersatzmagazin im Fokus des Verfassungsschutzes und droht womöglich ebenfalls ein Verbot.

Der Verfassungsschutz hat die Aktivitäten rund um das neu erschienene Magazin „Näncy“ ins Visier genommen. Das kürzlich von Innenministerin Nancy Faeser verbotene Magazin Compact hatte nur eine Woche nach seinem Verbot einen Weg gefunden, seine Inhalte weiterzuverbreiten. Die für August geplante Ausgabe der Zeitschrift wurde unter anderem Verlag und Titel ins Internet gestellt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet die Situation aufmerksam. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet mögliche Folgeaktivitäten des verbotenen Vereins im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten“, erklärte ein Sprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nachfolge- oder Ersatzorganisationen des verbotenen Vereins können nämlich ebenso verboten werden.

Für Produktion zeichnet der Berliner Verlag Sodenkamp & Lenz verantwortlich. Die Macher der Zeitschrift Demokratischer Widerstand Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp hatten die Sonderausgabe vergangene Woche angekündigt. Sie erschien nur online. Jürgen Elsässer, der ehemalige Chefredakteur von Compact, erklärte, dass er nicht an der Veröffentlichung beteiligt sei, sie jedoch begrüße.

Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) hatte das Compact-Magazin und seine Produktionsfirma Conspect Film GmbH am 16. Juli mit der Begründung verboten, dass Compact „kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verstoßen würde. Faeser selbst erklärte, dass das Magazin ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei und man mit dem Verbot gegen solche „geistigen Brandstifter“ vorgehen würde.

Compact geht juristisch gegen das Verbot vor. Ein Eilantrag und eine Klage wurden beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Bis zu einer Entscheidung bleibt jede Aktivität untersagt.

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