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Vollbetrieb des digitalen Impfpasses beschlossen

27. Juni 2024
von Thomas Oysmüller

Der digitale Impfpass wird Realität und hat in Österreich die parlamentarische Hürde genommen – ID Austria bekommt seinen Impfpass. Damit erhält das Gesundheitsministerium die Hoheit über alle Impfdaten der Österreicher.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das österreichische Parlament (ÖVP, Grüne, SPÖ, NEOS) das sogenannte Gesundheitstelematikgesetz ( https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2530?selectedStage=100 ) erneuert. Wesentlicher Teil davon: der „eImpfpass“, der digitalisierte, elektronische Impfpass. Die vier Parteien haben am Mittwoch im Gesundheitsausschuss für den „Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses“ gestimmt. Abmelden kann man sich von diesem digitalen Pass nicht. Die Daten gehen bald ans Gesundheitsministerium, aber auch an die Landesregierungen. Auch das Epidemiegesetz wird (neben anderen Gesetzen) noch abgeändert.

Volle Kontrolle über Impfungen

Der neue digitalisierte Impfpass, der in die ID-Austria, Österreichs App der „digitalen ID“, integriert werden wird, wird mit allerlei propagandistischen Phrasen begründet. Es gäbe, so die Regierung, ein „erhebliches öffentliches Interesse“ am eImpfass, denn dadurch könne die „Optimierung der Impfversorgung der Bevölkerung“ erfolgen. Außerdem ermöglicht der eImpfpass eine „verbesserte und schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen zur Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens“.

Der Staat, wird also künftig schneller erfassen können, wer seiner Bürger gegen was geimpft ist. Höchst brisant, wenn man weiß, dass erst vor wenigen Jahren die Grundrechte an eine bestimmte Spritze geknüpft gewesen sind.

Zunächst geht der digitalisierte Impfpass in den Pilotbetrieb, für den die ELGA zuständig ist. Später obliegt der Betrieb direkt beim Gesundheitsministerium, so der Plan.

Über den eImpfpass kann der Bürger wohl eine „Impferinnerung“ – ob jetzt FSME, Grippe oder Vogelgrippe – direkt auf sein Handy bekommen. Und zwar direkt aus dem Gesundheitsministerium. So berichtet die ELGA, dass der eImpfpass im Vollbetrieb mit dem „nationalen Impfplan“ verknüpft werden wird. Dies mache dann „im Vollbetrieb personalisierte Impfempfehlungen über den eImpfpass möglich“. Das bedeutet natürlich ebenso, dass die entsprechenden Stellen auch sehr leicht nachvollziehen werden können, wer seinen „personalisierte Impfempfehlungen“ nicht nachkommt.

Die Parlamentskorrespondenz berichtet zur Gesetzesnovelle:
( https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240626_OTS0207/elektronischer-impfpass-gesundheitsausschuss-gibt-gruenes-licht-fuer-vollbetrieb )

„Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Anbieter, die Impfungen durchführen (eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter) haben – ab dem in einer Verordnung festzulegendem Zeitpunkt – Angaben im Impfregister zu speichern. Diese reichen von den persönlichen Daten der Bürger:innen bis zu näheren Informationen zur verabreichten Impfung und zum Impfstoff. Wenn Antikörpertests ausgewertet werden, muss das Krankheitsbild, auf die sich diese beziehen, angeführt werden. Ebenfalls gespeichert werden impfrelevante Informationen. Jedenfalls gespeichert werden die Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Masern, Röteln, Hepatitis A und B, Varizellen, Polio sowie etwaige Antikörperbestimmungen.“

So weit so brisant. Aber das ist nur der Anfang. Die Regierung erklärt, dass „nur eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen“ Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten höchst privaten Gesundheitsdaten habe. Alles halb so wild also. Aber zu diesen “gemeinsam Verantwortlichen“ fallen: „der Gesundheitsminister, die eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter, die Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450.“
Politischer Missbrauch möglich

Man muss nicht besonders kreativ denken, um sich das mögliche Machtmissbrauchspotential durch diese Zentralisierung der Impfdaten vorstellen zu können.

Nur die FPÖ stimmte gegen das Gesetz und warnte vor „politischem Datenmissbrauch“. Diese Daten hätten im Gesundheitsministerium nichts verloren. Es gebe „großes datenschutzrechtliches Gefahrenpotential und viele Baustellen.“ Die SPÖ stimmte zu, und lobte die Regierung dafür, dass „die Grundlagen für den Vollbetrieb“ gelegt wurden. Auch die NEOS stimmten kritisierten aber „Schwachstellen und ungeklärte Punkte bei den Erinnerungen an Impfungen und bei den Fristen.“

Auch das Epidemiegesetz wird kurz vor der Wahl noch geändert werden. Ursprünglich wollte man eine völlig neue Fassung auf den Weg bringen. Von diesem Plan war die ÖVP-Grün-Regierung aber abgekehrt, da man damit der FPÖ „Munition für den Wahlkampf“ geben würde, so die Begründung ( https://www.diepresse.com/18463839/neues-epidemiegesetz-kommt-wohl-nicht ). Das heißt aber auch, dass dieser Plan nur auf nach der Wahl im Herbst aufgeschoben ist. Ein Antrag der FPÖ „zum Schutz der Souveränität Österreichs und des Gesundheitssystems gegenüber der Weltgesundheitsorganisation“ hinsichtlich der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (TKP hat berichtet ( https://tkp.at/2024/06/02/who-aendert-pandemie-definition-und-verabschiedet-neue-gesundheitsvorschriften/ )) wurde vertagt.

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Quellen & Links

Bild „Impfung“ ( https://www.flickr.com/photos/115225894@N07/23633965356 ) by Tim Reckmann | a59.de ( https://www.flickr.com/photos/115225894@N07 ) is licensed under CC BY 2.0. ( https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/?ref=openverse )

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https://tkp.at/2024/06/27/vollbetrieb-des-digitalen-impfpasses-beschlossen/
Author Public Key
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